Radfahren gegen die Einbahn - ein voller ErfolgDas Radfahren gegen die Einbahn (RfgE) hat sich als voller Erfolg herausgestellt, und das Angebot wird von den RadfahrerInnen sehr gut angenommen. Kein Wunder- es erlaubt den RadfahrerInnen, die kürzeste Route durch einem ruhigen Wohnbezirk zu nehmen und verkürzt die Wege für die AnrainerInnen erheblich, manchmal um fast einen Kilometer. Die Statistik zeigt, dass Radfahren gegen die Einbahn genau so sicher ist wie "mit" der Einbahn. Da das Öffnen der Einbahn auch eine sehr kostengünstige Maßnahme ist, ist sie politisch relativ leicht durchzuboxen. Gegen die Einbahn radeln - aber richtigNur Einbahnen die mit der Zusatztafel "Ausgenommen Radfahrer" gekennzeichnet sind, wurden von den Behörden überprüft, für sicher befunden und dürfen gegen die Einbahn befahren werden.
Eine Bodenmarkierung (Radfahrstreifen) ist zusätzlich in einigen verkehrsreichen Einbahnen vorhanden. Bei dieser Bodenmarkierung herrscht aber sowohl bei AutofahrerInnen als auch bei RadfahrerInnen immer noch ein großer Aufklärungsbedarf. Viele glauben fälschlicherweise, dass der Radstreifen in beide Richtungen benützt werden soll. Nach der Straßenverkehrsordnung, §7, Abs. 1 sind aber RadfahrerInnen, die in die Einbahnrichtung fahren, - so wie alle StraßenbenützerInnen - an das Rechtsfahrgebot gebunden. Nur die, die gegen die Einbahn radeln, sollen den Streifen benützen und - aus ihrer Perspektive - rechts fahren. Wird der Streifen irrtümlicherweise in die Einbahnrichtung verwendet, landet die/der RadfahrerIn bei der nächsten Kreuzung auf der "falschen" Seite der Straße und muss die Straßenseite wechseln - ein für andere VerkehrsteilnehmerInnen unlogisches und unberechenbares Verhalten. Und was machen zwei RadfahrerInnen, die einander auf dem engen Radfahrstreifen begegnen? AutofahrerInnen sollen den Radstreifen normalerweise nicht benützen, dürfen es aber z.B. beim Überholen, wenn sie gegen die Einbahn fahrende RadfahrerInnen nicht gefährden oder behindern.
Radfahren gegen die Einbahn - Eine Beobachtung in der PraxisDas Radfahren gegen die Einbahn ist sehr sicher, da die Verkehrsteilnehmer einander sehen und das Verhalten auf einander abstimmen können. Die folgenden Fotos zeigen eine Begegnung in der Donaustadt in der Anton-Sattler-Gasse Höhe Jüptnergasse zwischen einem PKW und zwei Pedalritter. Die Begegnung fand am Nachmittag den 16. Mai 2005 statt. Die Gasse hat im aktuellen Bereich eine Restfahrbahnbreite von 3,5 m.
Bei einer langsamen Begegnung Angesicht zu Angesicht hat man Zeit Augenkontakt aufzunehmen und die Anonymität, die im Verkehr oft vorhanden ist, verringert sich drastisch. Die Verkehrsteilnehmer nehmen einander als Personen wahr, und da ist es ganz natürlich, dass man auf einander Rücksicht nimmt. Es taucht immer der Einwand auf was bei einer Begegnung LKW-Fahrrad passiert, der LKW ist ja erheblich breiter als ein PKW. Diese Treffen finden aber sehr selten statt, denn LKW-Fahrer begeben sich nicht ohne guten Grund in Tempo-30-Zonen mit engen Gassen. Sollte es trotzdem eintreffen, haben Beobachtungen gezeigt, dass beide Verkehrsteilnehmer sich auf Schritttempo einbremsen, einer bleibt vielleicht sogar gänzlich stehen, und nach der Begegnung fährt man weiter. Fahrbahnbreiten beim Radfahren gegen die EinbahnBeim RfgE ist die Restfahrbahnbreite das entscheidende Kriterium. Um die Restfahrbahnbreite zu berechnen, wird die Straßenbreite von Randstein zu Randstein gemessen und 2,0 m für Längsparker bzw. 4,0 m für Schrägparker abgezogen. Um Radfahren gegen die Einbahn einzurichten, muss normalerweise eine Restfahrbahnbreite von 4,0 m vorhanden sein, in Tempo 30-Zonen und bei sehr ruhigen Straßen kann die Restfahrbahnbreite auf 3,0 m verringert werden. Ist eine Buslinie vorhanden, muss normalerweise eine Restfahrbahnbreite von 5,0 m vorhanden sein, in Ausnahmefällen reicht eine Restfahrbahnbreite von 4,5 m.
Transdanubien - Vorreiter beim Radfahren gegen die EinbahnIn Floridsdorf und in der Donaustadt ist es derzeit (Stand April 2008) erlaubt in 190 (107 + 83) Einbahnen gegen die Einbahn zu radeln und die Zahl steigt ständig. Die Einbahnen werden systematisch hinsichtlich ihrer Tauglichkeit für das Radfahren gegen die Einbahn überprüft und bei Eignung geöffnet. In Transdanubien beträgt bei 13 (9 + 4) Straßen die Restfahrbahnbreite das Minimum von 3,0 m. Wissenschaftliche Arbeiten zum Thema Radfahren gegen die EinbahnFührt die Förderung des Radverkehrs gegen die Einbahn ?Diese Arbeit von DI Dr. Michael Meschik, Assistenzprofessor am Institut für Verkehrswesen, Universität für Bodenkultur in Wien, aus dem Jahr 2003, beleuchtet das Thema "Radfahren gegen die Einbahn" sehr umfassend. Es ist auch eine umfangreiche Literaturliste enthalten. Praktische Beispiele und Planungshinweise runden das Thema ab.
Hier ein paar Zitate aus der Arbeit: "Unfälle beim Radfahren in Einbahnstraßen entgegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung treten selten auf, jedenfalls viel seltener als andere Unfalltypen mit Radfahrerbeteiligung." "Wo Radfahren gegen die Einbahnrichtung verboten ist, benutzen 60 % der Radfahrer die gegen die Einbahnrichtung fahren den Gehweg. Sobald Radfahren gegen die Einbahnrichtung legalisiert wird, sind es nur noch 23 %. Damit nehmen auch Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern ab." Verkehrssicherheit in Einbahnstraßen mit gegengerichtetem RadverkehrDiese Arbeit von Dipl.-Ing. Dankmar Alrutz und Dipl.-Ing. Detlev Gündel, Planungsgemeinschaft Verkehr, Hannover;
Dipl.-Ing. Wilhelm Angenendt, Dr. Werner Draeger, Büro für integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, Bonn aus dem Jahr 2002
untersucht ausführlich das Unfallrisiko beim Radfahren gegen die Einbahn.
Für 669 Einbahnstraßen wurde das Unfallgeschehen für einen mehrjährigen Zeitraum erhoben.
Hier ein paar Zitate aus der Arbeit: "Kraftfahrzeuge verringern ihre Geschwindigkeiten bei Begegnungen mit Radfahrern insbesondere bei Fahrgassenbreiten von unter 3,50 m deutlich. Auch bei schmalen Fahrgassen verlaufen die Begegnungen aufgrund des guten Sichtkontaktes unproblematisch." "Da durch die Öffnung von Einbahnstraßen in Erschließungsstraßen die Attraktivität des Radverkehrs verbessert werden kann, ohne dass damit negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit oder auf andere Verkehrsteilnehmer verbunden sind, stehen einer breiten Anwendung der Regelung in den Kommunen keine Bedenken entgegen."
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